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/04Referenzen

/ Ortskern, Altenholz

Die Gemeinde Altenholz wurde mit dem Untersuchungsgebiet „Ortskern-Stift“ in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Die vorliegenden Missstände im Ortszentrum mit funktionalen Mängeln des Versorgungszentrums, den gestalterischen und städtebaulichen Defiziten im öffentlichen Raum sowie der unzureichenden verkehrlichen Situation begründeten die Aufnahme in die Städtebauförderung. Ein Großbrand in der Stifter Ladenzeile Ende 2014 hatte die Situation noch weiter verschärft. Die BIG-BAU wurde zur Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme mit der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB mit ergänzendem Integriertem Städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) beauftragt.

Auf Basis einer fundierten Bestandsaufnahme, inklusive Vor-Ort-Begehungen, Auswertung vorhandener Gutachten und Statistiken sowie von Expertengesprächen, wurde die Situation vor Ort bewertet. Die verfahrensrechtliche Abwägung der VU ergab die Erfordernis der Ausweisung eines umfassenden Sanierungsverfahrens. Dieses geht nach erfolgter Gebietsanalyse über die Abgrenzung des ursprünglichen Untersuchungsgebietes hinaus. Zusätzlich zu den Vorgaben des BauGB galt es, die VU durch ein IEK zu ergänzen. Dafür erfolgte die Entwicklung eines Leitbildes und eines integrierten Maßnahmenkonzepts unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu wurden zwei aufeinander abgestimmte Planungswerkstätten sowie Infoaktionen auf dem Wochenmarkt durchgeführt. Mit dem IEK konnte eine nachhaltige und konsensfähige Gesamtstrategie für die Neuordnung der Ortsmitte entwickelt werden.

Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Altenholz „Ortskern-Stift“


Kennzahlen

  • Förderkulisse: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Fördermittel: 7,2 Mio. Euro
  • Kosten: 14,7 Mio. Euro
  • Größe: ca. 23 Hektar
  • Zeitraum: 2015-2016

Leistungen

  •  Durchführung Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB mit:
    – Bestandsaufnahme und -bewertung (inkl. Vor-Ort-Begehung und Auswertung von Gutachten und Statistiken)
    – Erarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht
    – Verfahrensrechtliche Abwägung
  • Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungs­konzeptes inkl. Sanierungszielen, Maßnahmenplan und Kosten-/Finanzierungsübersicht
  • Beurteilung der Durchführbarkeit der Sanierung
  • Vorschlag und Begründung zur Wahl des Sanierungsverfahrens
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Bürger-, Behörden-, TÖB-Beteiligung
  • Organisation von zwei aufeinander abgestimmten Planungswerkstätten

 

Kontakt

Sie haben Fragen zum Projekt oder wünschen weitere Informationen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Andreas Kiefer
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Telefon +49 40 3410678-33 E-Mail Schreiben Sie mir
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