/ Stadtdenkmal, Neustrelitz
Das Sanierungsgebiet „Stadtdenkmal“ Neustrelitz umfasst das Kernstück der historischen Altstadt. Mit der Verordnung über den Denkmalbereich im Jahr 2000 ist die Innenstadt als Flächendenkmal unter besonderen Schutz gestellt. Die Städtebauförderung bietet Anreize für Investitionen in der Bausubstanz im privaten Bereich. Neustrelitz hat sehr frühzeitig als Vorreiter in Mecklenburg-Vorpommern, ein Konzept für die Förderung von Bauherrengemeinschaften entwickelt. Im Rahmen dieser „Bauherrenmodelle“ setzen Bauwillige, häufig junge Familien, die hier eine attraktive Alternative zum Einfamilienhaus sehen, eine Modernisierungsmaßnahme eines Bestandsobjektes (häufig im Einzeldenkmal) gemeinsam um. Jeder Bauherr ist am Ende Eigentümer der Wohnung nach WEG. Auf diesem Wege reduziert sich so für den Einzelnen das wirtschaftliche Risiko einer Modernisierungsmaßnahme und die Motivation, sich in der Innenstadt Wohneigeigentum zu schaffen, wirkungsvoll unterstützt. Gleichzeitig steigen so auch für große oder besonders aufwändige Objekte die Vermarktungs- und Modernisierungschancen. Seit 2004 wurden in Neustrelitz sieben Bauherrenmodelle umgesetzt. Bei den Gebäuden handelt es sich überwiegend um eingetragene Baudenkmale. Um die Zierker Straße 63 mit dem einzigartigen Jugendstil – Stuckrelief (um 1903) erhalten zu können, ging die Stadt gemeinsam, mit dem Sanierungsträger, mit dem ersten Bauherrenmodell neue Wege. Mehrere private Bauherren haben das 1830/40 erbaute Wohn- und Geschäftshaus gemeinsam in Teileigentum erworben und denkmalgerecht saniert. Im 1836 angebauten Speicher im Hof entstanden ebenfalls zwei Eigentumswohnungen. Die Wohnungen werden von den Bauherren überwiegend selbst genutzt, teilweise auch vermietet. Das Modell hat Vorbildcharakter: Miet- und Eigentumswohnungen im Denkmalbereich sind durch Sanierungen und die attraktive Gestaltung der Außenbereiche für Singles, Familien und Senioren wieder interessant geworden.