/ Realisierungswettbewerb Bad Gandersheim
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Rahmenplan im Rahmen eines VgV-Verfahrens
Landesgartenschau 2022 – Bad Gandersheim
Stadt Bad Gandersheim
Informationen zum Wettbewerb
Anlass und Aufgabenstellung
Die Stadt Bad Gandersheim hat auf der Grundlage der „Bewerbung der Stadt Bad Gandersheim für die Landesgartenschau 2022“ im Herbst 2017 vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Zuschlag für die Durchführung einer Landesgartenschau im Jahre 2022 erhalten.
Für die geplante Landesgartenschau in Bad Gandersheim ist folgende Leitidee entwickelt worden:
„Leitidee der Landesgartenschau Bad Gandersheim ist es, eine generationsübergreifende Landesgartenschau in einer historischen Dom- und Kurstadt zu entwickeln und umzusetzen. Sie soll explizit gerade jüngere Zielgruppen (Kinder, Jugendliche und junge Familien) von der Planung bis zur Umsetzung ansprechen und einbinden“ (Bewerbung der Stadt Bad Gandersheim für die Landesgartenschau 2022).
Ziel des Wettbewerbs ist es, eine der o.g. Leitidee entsprechende Planung sowohl für den eigentlichen Realisierungsbereich (Ausstellungskonzept, Freianlagenplanung) als auch –im Sinne eines freiraumplanerischem Rahmenplan – für den Betrachtungsbereich zu finden.
Art des Verfahrens
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt.
Die RPW 2013 ist, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind, ohne die Anlagen I bis VII RPW 2013, Bestandteil der Auslobung.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer 214-32-18/15 registriert.
Ausloberin
Stadt Bad Gandersheim
Bürgermeisterin Franziska Schwarz
Markt 10
37581 Bad Gandersheim
Bearbeitung
Herr Jürgen Schnute
Fachbereichsleiter Fachbereich 2 -Bau- und Ordnungsverwaltung
Wilhelmsburg, Zimmer 4
Barfüßerkloster 15
37581 Bad Gandersheim
Tel.: 05382 73-400
E-Mail: bauamt@bad-gandersheim.de
Verfahrensbetreuung
Die inhaltliche und fachliche Betreuung und die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfolgen durch:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
– ein Unternehmen der DSK-BIG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Ansprechpartner:
Klaus von Ohlen, Telefon: +49 421 897699-02, E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de
Zita Schulze Brexel, Telefon: +49 421 897699-04, E-Mail: zita.schulzebrexel@dsk-gmbh.de
Bewerbungsverfahren
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten und Stadtplaner und / oder Architekten. Stadtplaner und Architekten sind nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten zugelassen. Die Federführung bei einer Bewerbergemeinschaft liegt beim Landschaftsarchitekten. Er ist als bevollmächtigter Vertreter zu nennen.
Teilnahmeberechtigt sind
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können und
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wird von § 47 Abs. 1 VgV (Eignungsleihe) Gebrauch gemacht, gelten für die Leistungserbringer (andere Unternehmen) die Teilnahmeanforderungen, die an natürliche bzw. juristische Personen gestellt werden.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner (z.B. Lichtplaner etc.) ist gestattet. Diese Fachplaner unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Bewerberverfahren)
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Formale Kriterien:
- fristgerechter Eingang der Bewerbungsunterlagen
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-big.de/wettbewerbe/bad-gandersheim/
am Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung ist ausgefüllt und unterschrieben als Ausdruck mit den notwendigen Anlagen und in einem verschlossenen Umschlag bis zum 04.05.2018, 14:00 Uhr (Posteingang) einzureichen. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Bewerbung. Der Umschlag ist deutlich mit der Aufschrift „Realisierungswettbewerb Landesgartenschau 2022 – Bad Gandersheim“ zu kennzeichnen. Die Bewerbungen sind bei folgender Adresse einzureichen:
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Das Versandrisiko liegt beim Bewerber. Bewerbungsunterlagen, die per Telefon, Fax oder Email übermittelt werden, sind nicht zugelassen. Später eintreffende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die vorgenannten Eignungskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid unter notarieller Aufsicht die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Folgende Referenzen bzw. Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den gelosten Teilnehmern nachzuweisen:
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch
- Referenznachweis (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) über die verantwortliche Objektplanung Freianlagen (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 39 HOAI) von einem Bauvorhaben der Honorarzone IV oder höher mit anrechenbaren Kosten von mindestens 1,0 Mio. € netto. Als Referenz gilt ein nach dem 01.01.2012 abgeschlossenes Projekt. Als Referenz gilt weiterhin ein Projekt bei dem bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (26.03.2018) die Leistungsphasen 2-5 erbracht wurde. Nachweis in Form von Referenzblättern mit genauer Projektbeschreibung, Nennung der anrechenbaren Kosten, Angabe der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers. Max. Anzahl der Referenzblätter 2, max. Größe DIN-A3.
- Angabe/Nachweise zu technischen Fachkräften (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): mindestens vier technische Mitarbeiter im Landschaftsarchitekturbüro (einschl. Inhaber) mit abgeschlossener Hochschulprüfung (Diplomingenieur / Bachelor / Master) oder staatlich geprüfte Bautechniker sowie Nachweise deren Ausbildungs-/Studienabschluss.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch
eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Nachweis der Referenzen/Eignungskriterien hat nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch einen gelosten Teilnehmer nicht erbracht werden, so werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
- nsp christoph schonhoff landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover
- Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten BDLA, Lübeck
- häfner jiménez betcke jarosch landschaftsarchitekten gmbh, Berlin
- Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
- Club L 94 Landschaftsarchitekten, Köln
Die v. g. 5 Teilnehmer erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
Rückfragenkolloquium
In einem Kolloquium werden die Auslobung sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fragen mit den Teilnehmern und den Preisgerichtsmitgliedern erörtert und beantwortet. Das Kolloquium findet am 22.06.2018 in Bad Gandersheim statt. Genaue Zeit- und Ortsangaben werden den Teilnehmern vorab per E-Mail mitgeteilt. Den Wettbewerbsteilnehmern wird die Teilnahme dringend empfohlen. Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis zum 18.06. 2018 an das Wettbewerbsbüro gestellt werden. Die schriftliche Beantwortung der Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll des Kolloquiums. Das Protokoll über das Kolloquium wird allen Verfahrensbeteiligten und der Architektenkammer Niedersachsen innerhalb von 5 Tagen zugesandt; es wird Bestandteil der Auslobung.
Preisgericht und Vorprüfung
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
- Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
- Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Hannover
- Herr Prof. Bertel Bruun, Landschaftsarchitekt, Hamburg
- Frau Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München
- Herr Prof. Dr. Frank Lohrberg, Landschaftsarchitekt, Aachen
- Herr Niels Blatt, Landschaftsarchitekt, Bremen
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
- Frau Bürgermeisterin Franziska Schwarz, Bad Gandersheim
- Herr Jürgen Steinhoff, Vertreter Fraktion SPD
- Frau Karin Albig, Vertreterin Fraktion CDU
- Herr Oliver Brzink, Vertreter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Frau Landrätin Astrid Klinkert-Kittel, Landkreis Northeim
Stellvertretende Fachpreisrichter:
- Herr Ulli Franke, Landschaftsarchitekt, Schwerin
Stellvertretende Sachpreisrichter:
- Herr Jürgen Schnute, Stadt Bad Gandersheim, Fachbereich 2
- Herr Henning Friemelt
- Frau Bettina Plock-Girmann
- Herr Heinrich Hohls
- Herr Ralf Buberti
Sachverständige
- Herr G. Heinemann, Machbarkeitsstudie LaGa Bad Gandersheim 2022
- Herr Sperling, Durchführungsgesellschaft LaGa Bad Gandersheim
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden.
Der Entscheidungsfindung dienen insbesondere folgende Beurteilungshauptkriterien:
- Leistungs- und Programmerfüllung
- Leitidee und konzeptionelle Umsetzung
- Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen
- Freiraumplanerische Qualität
- Stadträumliche Integration und Verknüpfung
- Funktionalität und Barrierefreiheit
- Materialität und Nutzbarkeit
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Sinne von Angemessenheit
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von € 87.500,00 netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des § 40 der HOAI 2013 (hier: Erweiterte Honorartabelle zu § 40 (1) HOAI – RIFT-Tabelle) und dem Merkblatt 51 der AK BW (Städtebaulicher Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung (Anlage 9 HOAI 2013) ermittelt worden.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
- Preis 35.000,00 €
- Preis 26.250,00 €
- Preis 17.500,00 €
Anerkennungen 8.750,00 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger unter dem Vorbehalt von § 8 Abs. 2 RPW mit der weiteren Bearbeitung der Aufgabe (Freianlagen: Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach § 39 HOAI 2013; Rahmenplan: Leistungsphasen 2 – 3 nach dem Merkblatt 51 der AK BW „Städtebaulicher Entwurf als Besondere Leistung in der Flächenplanung – Anlage 9 HOAI 2013“) ggfs. abschnittsweise zu beauftragen.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
Zuschlagskriterien
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50 % Wettbewerbsergebnis
- 40 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 10 % Angebotspreis
Terminübersicht
Tag der Absendung der Wettbewerbsbekanntmachung | 26.03.2018 |
Bewerbungsfrist bis | 04.05.2018 |
Ausgabe der Verfahrensunterlagen | 13.06.2018 |
Preisgerichtsvorbesprechung | 21.06.2018 |
Kolloquium | 22.06.2018 |
Abgabe Wettbewerbsarbeit | 14.09.2018 |
Preisgerichtssitzung | 22.11.2018 |
Ausstellung (voraussichtlich) | Dez.2018 |
Verhandlungsverfahren | Dez.18/Jan.19 |
Fertigstellung Bauarbeiten | Winter 2021 |
Eröffnung Landesgartenschau | Frühjahr 2022 |
Für Rückfragen stehen wir gerne unter bad-gandersheim@dsk-gmbh.de zur Verfügung.
Protokoll der Preisgerichtssitzung
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2018-11-27_kvo_SB_Protokoll_Preisgerichtssitzung_LAGA_BadGandersheim_sb.pdfGröße: 537 kB
1. Preis: nsp christoph schonhoff landschaftsarchitekten stadtplaner, Hannover
Erläuterungsbericht
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132498_Erläuterungsbericht.pdfGröße: 111 kB
2. Preis: häfner jiménez betcke jarosch landschaftsarchitekten gmbh, Berlin
Erläuterungsbericht
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120161_Erläuterungstext-1.pdfGröße: 86 kB
3. Preis: ARGE hutterreimann Landschaftsarchitektur GmbH, Berlin mayerwittig Architekten und Stadtplaner GbR, Cottbus
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256318_Erlaeuterungsbericht.pdfGröße: 134 kB
Anerkennung: wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
Erläuterungsbericht
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Erläuterungsbericht-584936-1.pdfGröße: 48 kB
Anerkennung: Club L 94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
Erläuterungsbericht
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132498_Erläuterungsbericht-1.pdfGröße: 111 kB