/ Realisierungswettbewerb Kevelaer
Wallfahrtsstadt Kevelaer
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Peter-Plümpe-Platz“
Registrierungsnummer W 28 / 20
1. Ausloberin
Wallfahrtsstadt Kevelaer
Bürgermeister Dr. Dominik Pichler
Peter-Plümpe-Platz 12
47623 Kevelaer
2. Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG , ein Unternehmen der DSK-BIG
Regionalbüro Düsseldorf
Wiesenstraße 21
40549 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Stefan Foraita
Tel.: 0211 56002 22
E-Mail: stefan.foraita@dsk-big.de
Regionalbüro Bremen
Anne-Conway-Str. 1
28359 Bremen
Ansprechpartner:
Klaus von Ohlen
Tel.: 0421 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-big.de
3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Im Rahmen eines im Jahr 2015 erarbeiteten Integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes sind umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen im Innenstadtbereich der Wallfahrtsstadt Kevelaer vorgesehen. Dies betrifft im Wesentlichen die zentralen Platzbereiche und Straßenzüge im historischen Ortskern. Eine besondere Bedeutung haben jeweils das kirchliche und das sogenannte weltliche Zentrum der Wallfahrtsstadt.
Das kirchliche Zentrum prägen die drei Plätze Kapellenplatz, Johannes-Stalenus-Platz und Luxemburger Platz; der Peter-Plümpe-Platz ist ein wesentlicher Bestandteil des weltlichen Zentrums der Wallfahrtsstadt. In seiner derzeitigen alltäglichen Nutzung dient er vor allem als großer innerstädtischer Parkplatz.
Im Rahmen des freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs sollen Gestaltvorschläge erarbeitet werden, die den Platz und seine angrenzenden Straßenräume aufwerten und insbesondere den Platz so qualifizieren, dass Aufenthaltsqualität entsteht und unterschiedliche Funktionen sowie Nutzungen ermöglicht werden.
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VgV-Verfahrens durchgeführt. Die Nettoherstellungssumme für den Realisierungsbereich liegt bei rund 3,7 Mio. Euro.
Die Auslobung hat der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen vorgelegen diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W 28/20 registriert.
5. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Arbeitsgemeinschaften dürfen nach Teilnahme am Bewerberverfahren nicht verändert werden.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner ist gestattet. Diese Fachplaner unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
7. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-big.de/wettbewerbe/kevelaer/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 26.06.2020 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
kevelaer@dsk-big.de
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, wählt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie bis zu 6 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker aus. Nach Bewerbung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
8. Gesetzte Teilnehmer
Folgende 5 Teilnehmende wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
- club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
- GREENBOX, Landschaftsarchitekten, Köln
- KRAFT.RAUM Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, Krefeld, Düsseldorf
- TGP Trüper Gondesen und Partner, Lübeck
- (f) landschaftsarchitektur, Solingen
Die v. g. 5 Teilnehmenden erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
9. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt)
- (em) Dr. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats Kevelaer
- Frau Prof. Dr. Constanze Petrow, Landschaftsarchitektin, Geisenheim
- Herr Prof. Dr. Stefan Bochnig, Landschaftsarchitekt, Hannover
- Frau Prof. Cornelia Bott, Landschaftsarchitektin, Korntal
- Herr Prof. Dr. Hans-Peter Rohler, Landschaftsarchitekt, Kassel
- Frau Prof. Ulrike Böhm, Landschaftsarchitektin, Stuttgart
Sachpreisrichter (stimmberechtigt)
- Bürgermeister oder allg. Stellvertreter, Wallfahrtsstadt Kevelaer
- Stadtplanerin, Wallfahrtsstadt Kevelaer
- 3 Vertreter des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer aus den zahlenmäßig stärksten Fraktionen
Stellvertretende Fachpreisrichter (nicht stimmberechtigt, ständig anwesend)
- Herr Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, Kiel
- Herr Niels Blatt, Landschaftsarchitekt, Bremen
Stellvertretende Sachpreisrichter (nicht stimmberechtigt, ständig anwesend)
- Abteilungsleiter Stadtplanung, Wallfahrtsstadt Kevelaer
- Raumplanerin, Wallfahrtsstadt Kevelaer
- je 1 Vertreter des Rates der Wallfahrtsstadt Kevelaer aus den weiteren Fraktionen
Sachverständige (nicht stimmberechtigt)
- Landeskonservator LVR, H. Stürmer
- Verkehrsplaner, H. Stuhm
- Wallfahrtsrektor, H. Kauling
Vorprüfung
- Vertreter DSK-BIG
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige und Gäste in das Verfahren einzubinden.
10. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 77.000 Euro (zzgl. MwSt.) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der §§ 40 und 48 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
- 1. Preis 30.800 Euro (zzgl. MwSt.)
- 2. Preis 23.100 Euro (zzgl. MwSt.)
- 3. Preis 15.400 Euro (zzgl. MwSt.)
- Anerkennungen 7.700 Euro (zzgl. MwSt.)
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
11. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach §§ 39 und 47 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Ggf. ist eine abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen geplant. Sofern es zu weiteren Beauftragungen kommt, werden diese nach dem geltenden Vergaberecht erfolgen.
Der Wettbewerbsbereich ist Bestandteil einer Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung, Teilprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz. Voraussetzung der weiteren Beauftragung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist. Vor einer Beauftragung mit dem oben genannten Leistungsumfang behält sich die Ausloberin vor, eine oder mehrere Kostenberechnung/en zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
12. Zuschlagskriterien
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50 % Wettbewerbsergebnis
- 20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 30 % Angebotspreis.
13. Terminübersicht
Tag der Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 25.05.2020 |
Einsendeschluss Bewerbung | 26.06.2020 |
Ausgabe der Unterlagen | 07.09.2020 |
Kolloquium | 24.09.2020 |
Abgabe Wettbewerbsarbeit | 20.11.2020 |
Preisgerichtssitzung | 15.12.2020 |
Die Wettbewerbsteilnehmer finden die zur Bearbeitung benötigen Dokumente im registrierten Bereich.