/ Realisierungswettbewerb Neuenkirchen
Realisierungswettbewerb „Neubau Rathaus“ Samtgemeinde Neuenkirchen
REGISTRIERUNGSNUMMER 215-32-19/34
1. Auslober
Samtgemeinde Neuenkirchen
Alte Poststraße 5-7
49586 Neuenkirchen
2. Wettbewerbsbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
– ein Unternehmen der DSK-BIG
Anne-Conway-Straße 1
28359 Bremen
Klaus von Ohlen, Telefon: +49 421 897699-02, E-Mail: klaus.vonOhlen@dsk-gmbh.de
Zita Schule Brexel, Telefon +49 421 897699-04, E-Mail: zita.schulzebrexel@dsk-gmbh.de
3. Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Die Samtgemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, am Standort des vorhandenen Rathauses einen Neubau für das Verwaltungsgebäude zu realisieren. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbes soll auf der Grundlage der Wettbewerbsergebnisse die beste architektonische, städtebauliche, funktionale und wirtschaftlichste Lösung für die zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden. Geplant ist die Schaffung eines Verwaltungsgebäudes mit einer Nutzfläche von rund 1.100 m².
4. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 im Rahmen eines VGV-Verfahrens durchgeführt.
Der Architektenkammer Niedersachsen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Reg. Nr. 215-32-19/34 registriert.
5. Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Architekten.
Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmern zu erfüllen:
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können
- juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein bevollmächtigter Vertreter und der Verfasser der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung weiterer Fachplaner ist gestattet. Die Hinzuziehung von Landschaftsarchitekten wird dringend empfohlen. Diese Fachplaner unterliegen nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.
7. Bewerbungsverfahren
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 15 einschl. 5 vorausgewählter Teilnehmer begrenzt. Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch das Wettbewerbsbüro anhand der eingereichten Unterlagen. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Erfüllen mehr als 10 Bewerbungen die Zugangskriterien, ermittelt die Ausloberin durch Losentscheid die Teilnehmenden am Wettbewerb sowie 6 weitere Bewerber als potenzielle Nachrücker aus. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Bewerbergemeinschaften nachträglich nicht verändert oder neu gebildet werden.
Ein Bewerbungsformular ist unter folgendem Link ab dem Tag der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt:
http://big-bau.de/wettbewerbe/neuenkirchen/
Folgende Eignungskriterien sind für die Zulassung zum RPW Wettbewerbsverfahren von den Bewerbern nachzuweisen:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
- durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.
- Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI) von 1 Bauvorhaben der Honorarzone III oder höher mit einem Baukostenvolumen von mindestens 1,5 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400), innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe des jeweiligen Auftraggebers. Nachweis in Form von Referenzblättern, max. Anzahl der Referenzblätter 1, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachgewiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbsverfahrens abgeschlossen ist.)
Hinweis: Der Nachweis der Referenz ist nur von den gelosten Bewerbern zu führen und hat nach Aufforderung durch den Wettbewerbsbetreuer in einer Frist von 10 Tagen zu erfolgen. Kann der Nachweis durch einen gelosten Bewerber nicht erbracht werden, so werden die Nachrücker in der durch die Auslosung festgelegten Reihenfolge nachnominiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
- nachzuweisen durch eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 750.000 EUR Sach- und Vermögensschäden oder Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung mit zusätzlicher Eigenerklärung, im Falle einer Beauftragung entsprechende Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern (Hinweis: Aktivierung des Kontrollkästchens durch Doppel-Links-Klick). Das ausgefüllte Bewerbungsformular und die erforderlichen Nachweise sind per E-Mail bis zum 20.11.2019 (E-Mail Eingang) an folgende Adresse zu senden:
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.
Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:
- fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose Anträge werden nicht berücksichtigt.
8. Gesetzte Teilnehmer
Folgende Teilnehmer wurden vorausgewählt und zum Verfahren eingeladen:
- Otte Architektur, Neuenkirchen
- Architekturbüro Schröder, Merzen
- heimspiel architekten, Münster
- Ahrens+Pörtner Architektengesellschaft, Hilter
- Maslo.Architekten, Münster
Die v. g. 5 Teilnehmer erfüllen die o.g. Teilnahmevoraussetzungen und haben ihre Teilnahme bestätigt.
9. Preisgericht
Die Wettbewerbsarbeiten werden durch ein Preisgericht beurteilt, das sich wie folgt zusammensetzt:
Fachpreisrichter (stimmberechtigt):
- Herr Prof. Dr.-Ing. Volker Droste, Architekt, Oldenburg
- Herr Prof. Dr. Frank-Egon Pantel, Architekt, Oldenburg
- Herr Prof. Dipl.-Ing. Ingo Lütkemeyer, Architekt, Bremen
- Herr Prof Dipl.-Ing. Jürgen Ahrend, Architekt, Wilhelmshaven
- Frau Beate Burhoff, Architektin, Münster
- Herr Eike Harant, Architekt, Hamburg
Sachpreisrichter (stimmberechtigt):
- Samtgemeindebürgermeisterin Hildegard Schwertmann-Nicolay
- Bürgermeister Georg Weglage, Gemeinde Merzen
- Bürgermeister Dr. Vitus Buntenkötter, Gemeinde Neuenkirchen
- Bürgermeister Norbert Trame, Gemeinde Voltlage
- Daniel Schweer, Samtgemeinderatsmitglied
Stellvertretende Fachpreisrichter:
- Herr Uwe Oltmanns, Architekt, Oldenburg
Stellvertretende Sachpreisrichter:
- Herr Andreas Lanwert
- Herr Christof Büscher
- Frau Ina Eversmann
- Herr Hermann Dreising
- Herr Josef Klausing
Sachverständige
- Herr Josef Egbert, Bauausschussvorsitzender
- Herr Dirk Boghun, Bauamt
- Frau Nicole Herdemann, Bauamt
10. Preise und Anerkennungen
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 23.000 € netto zur Verfügung.
Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35 und 40 der HOAI 2013 ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
- Preis 9.200 €
- Preis 6.900 €
- Preis 4.600 €
für Anerkennungen 2.300 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen.
11. Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Bei der Umsetzung der dem Wettbewerb zugrundeliegenden Aufgabe wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einer der Preisträger mindestens mit den Leistungsphasen 2-5 und optional Leistungsphase 6 bis 9 nach §§ 34 und 39 HOAI 2013 beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht und der Preisträger eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Voraussetzung ist, dass die Finanzierung des Bauvorhabens durch die Ausloberin gesichert ist und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Vor einer Beauftragung mit diesem Leistungsumfang wird die Ausloberin eine oder mehrere Kostenberechnung/en beauftragen, um sicherzustellen, dass die Wettbewerbsarbeit des Teilnehmers, der mit den Planungsleistungen beauftragt werden soll, innerhalb des Kostenrahmens realisiert werden kann.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Bauabschnitte ausgeführt, so erfolgt die Anrechnung in angemessenem Verhältnis.
12. Zuschlagskriterien
Insgesamt handelt es sich um ein Vergabeverfahren, das im Rahmen der VgV stattfindet. Im Verhandlungsverfahren sind die Zuschlagskriterien und deren Wichtung wie folgt:
- 50 % Wettbewerbsergebnis
- 20 % Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
- 30 % Angebotspreis
13. Terminübersicht
Absendung der EU-weiten Wettbewerbsbekanntmachung | 28.10.2019 |
Einsendeschluss Bewerbung | 29.11.2019 |
Ausgabe der Unterlagen | 30.01.2020 |
Kolloquium | 12.02.2020 |
Abgabe Wettbewerbsarbeit | 03.04.2020 |
Abgabe Modell | 20.04.2020 |
Preisgerichtssitzung | 12.05.2020 |
Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten die zur Bearbeitung benötigten Dokumente im registrierten Bereich.